Elternmitarbeit

Ohne die Mitarbeit von Eltern ist Vieles in der Schule nur schwer denk- oder umsetzbar. Wenn es um Ideen, Anregungen oder auch um "helfende Hände" bei Schul- und Sportfesten, beim weihnachtlichen Backen oder bei Klassenfesten geht, ist die Mitarbeit von Eltern ein wichtiger Faktor, um besondere Vorhaben für die Kinder im Schulleben umzusetzen. 
Des Weiteren gibt es in der Schule feste Mitwirkungsorgane, an denen Eltern beteiligt sind und auch sein müssen, da sie eine ergänzende Perspektive auf das Schulleben und die Belange der Schule haben. Eine gute Schule ist ohne die konstruktive Mitarbeit von Eltern nicht denkbar! 

Ihre Einrichtung ist in Deutschland in den Schulgesetzen der Bundesländer vorgeschrieben. 


Im Folgenden sind diese Gremien aufgeführt und kurz beschrieben:
   

Klassenelternschaft

 Die Elternsprecher (Elternsprecher und stellvertretender Elternsprecher) werden von der Elternschaft in jeder Klasse gewählt. Dies geschieht am Elternabend in einer geheimen oder offenen Wahl und gilt - wie alle Schulämter - für 2 Jahre. In dieser Zeit stellen sie ein Bindeglied zwischen Lehrern und Eltern dar. Sie organisieren in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrerin viele Belange der Klasse und sind Ansprechpartner für die Sorgen und Nöte der Eltern. Alle Elternsprecher gehören dem Schulelternrat an, und nehmen an regelmäßigen Sitzungen (1/Halbjahr) teil. Sie informieren die Eltern über Ergebnisse von Sitzungen und Konferenzen der schulischen Gremien, in denen sie vertreten sind. 

Klassenkonferenzen

Die auf den Elternabenden der einzelnen Klassen gewählten Vertreter für die Klassenkonferenzen nehmen an den Konferenzen teil, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schüler*innen betreffen, z. B. über Zeugnisse (Zeugniskonferenz), Versetzungen oder erzieherische Maßnahmen (Klassenkonferenz). Bei Entscheidungen über Zeugnisse, Versetzungen, Zurücktreten und Überspringen einer Klasse haben Eltern eine beratende Funktion, aber kein Stimmrecht. 

Schulelternrat (SER)

Der Schulelternrat besteht aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften, deren Vertretern sowie aus der Schulleitung. Wünsche und Anregungen der Eltern werden gebündelt und mit der Schulleitung diskutiert. Die Schulleitung wiederum unterrichtet die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für Schule und Schülerschaft von Bedeutung sind und erteilt alle notwendigen Auskünfte. Der SER wählt aus seiner Mitte den Vorstand (einen Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in)), der sich je nach Bedarf trifft, um Beschlüsse des Schulelternrats durchzuführen und zu organisieren.
Der SER ist verantwortlich für die Entsendung von Vertretern in folgende weitere Gremien:

- Gesamtkonferenz
- Schulvorstand (für Elternvertreter der gesamten Elternschaft)
- Fachkonferenzen (für Elternvertreter der gesamten Elternschaft) 

- Stadtschulelternrat
(zu allen Punkten s.u.)

Vorsitzender Schulelternrat: Karsten Dunayski

Gesamtkonferenz

Der SER wählt Elternvertreter aus deren Mitte auf einer SER- Sitzung. 

Die Gesamtkonferenz besteht aus Elternvertretern, allen Lehrerinnen und allen pädagogischen Mitarbeiterinnen. Sie entscheidet über alle Angelegenheiten unserer Schule, soweit nicht die Klassen- oder Fachkonferenz, Schulleitung oder der Schulvorstand zuständig ist. Zu ihren Aufgaben zählen: 

  • Wichtige Fragen des Unterrichts und der Erziehung
  • Allgemeine Regelung für das Verhalten in der Schule (Schulordnung)
  • Innere Organisation der Schule (z.B. Einrichtung von Teilkonferenzen)
  • Einrichtung zusätzlicher schulischer Veranstaltungen
  • Reformen innerhalb der Schule
  • Wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Grundsätze für die Beurlaubung von Schülern bis zu 4 Wochen
  • Wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit dem Schulträger
  • Vorschläge für die Ausgestaltung und Ausstattung von Schulanlagen
  • Verteilung der Haushaltsmittel

Schulvorstand

 

Eltern und Lehrer sind im Schulvorstand paritätisch stimmberechtigt. Der SER wählt die Elternvertreter aus der gesamten Elternschaft. Zu seiner Aufgabe zählt es:
 

  • Über Anträge einer bes. Organisation wie z.B. Ganztagsschulen zu entscheiden.
  • Schulversuche, z.B. zur Erprobung unterschiedlicher Organisationsformen der Schule oder neuer pädagogischer Ansätze zu beantragen.
  • Über Grundsätze zur Durchführung von Projektwochen zu entscheiden.
  • Über Grundsätze für Werbung und Sponsoring zu entscheiden.
  • Über die Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit an der Schule zu entscheiden.

  • Abstimmung über den Plan der Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters 

  • Einen Vorschlag für das Schulprogramm und die Schulordnung zu machen.

Fachkonferenzen

Vertreter für die Fachkonferenzen (FK) für alle in der Schule unterrichteten Schulfächer 

Der SER wählt Elternvertreter aus der gesamten Elternschaft auf einer SER- Sitzung. 

Die Fachkonferenzen finden in der Regel einmal pro Schuljahr statt. Diese entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz, Erlasse und Kerncurricula, über Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen. so z. B. den Vorschlag für die Einführung von Schulbüchern, die Festlegung des Arbeitsplanes des Faches für die einzelnen Klassen der Schule oder auch Gesichtspunkte der Leistungsbewertung.. 

Stadtschulelternrat

Die Themen der Sitzungen des Stadtschulelternrates werden grundsätzlich dem Informationsbedarf der Elternvertreter angepasst. Der Rat diskutiert aktuelle schulpolitische Themen, wird über Sitzungen verschiedener Arbeitskreise, des Schulausschusses des Stadt und des Landeselternrates informiert. Die Informationen werden dem SER mitgeteilt.